Handyparken - FAQ

Muss man sich registrieren?

Bei sms&park ist keine Registrierung notwendig.

Wann gilt die Gebühr als entrichtet?

Die Parkgebühr gilt dann als entrichtet, wenn der Parkraumnutzer eine Bestätigungs-SMS erhalten hat. Die Bestätigungs-SMS dient als Nachweis der Parkgebührenentrichtung.

Wie hoch sind die Parkgebühren?

Die Parkgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen kommunalen Parkgebührenordnung. Die jeweilige Höchstparkdauer entnehmen Sie bitte den Hinweisen an den Parkscheinautomaten.

Fallen zusätzliche Kosten an?

Für das Versenden der Bestell-SMS entstehen lediglich Kosten in Höhe einer SMS-Gebühr, diese richtet sich nach der jeweiligen persönlichen Vereinbarung mit Ihrem Mobilfunkanbieter.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt über die Mobilfunkrechnung bzw. mittels Verrechnung mit dem Prepaid-Guthaben.

Bleiben meine Daten anonym?

Ja, die Stadt sieht nur, dass für das angegebene Kennzeichen eine gewisse Parkdauer bezahlt wurde.
Weitere Daten (z. B. Handynummer) werden nicht veröffentlicht.

Wie oft darf ich verlängern?

Es darf verlängert werden, bis die Höchstparkdauer errreicht wird.

Woran erkennt der Parküberwacher, dass ich die Parkgebühr entrichtet habe?

Der Parküberwacher kann mittels Kennzeichen-Abfrage erkennen, dass Sie die entsprechende Parkgebühr entrichtet haben.

 

Sollten Sie andere Fragen haben freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen!

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