Allgemeine Servicebedingungen sms&park:

1. sms&park ist ein elektronisches System zur mobilen Parkraumbewirtschaftung. Es ermöglicht die bargeldlose Entrichtung der Parkgebühren mittels Handy ohne vorherige Registrierung des Parkraumnutzers.

2. Die Parkgebühr gilt dann als entrichtet, wenn der Parkraumnutzer eine Bestätigungs-SMS erhalten hat. Die Bestätigungs-SMS dient als Nachweis der Parkgebührenentrichtung.

3. Die Parkgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen kommunalen Parkgebührenordnung. Die jeweilige Höchstparkdauer entnehmen Sie bitte den Hinweisen an den Parkscheinautomaten ausgewiesenen Servicebedingungen.

4. Für das Versenden der Bestell-SMS entstehen Kosten in Höhe einer SMS-Gebühr. Dieser Transportkostenanteil richtet sich nach der jeweiligen persönlichen Vereinbarung mit Ihrem Mobilfunkanbieter. Desweiteren wird an einzelnen Standorten eine Servicegebühr erhoben. Die Höhe der Servicegebühr ist der Bestätigungs-SMS zu entnehmen.

5. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt über die Mobilfunkrechnung bzw. mittels Verrechnung mit dem Prepaid-Guthaben.

6. Die durch den Parkvorgang ausgelösten öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Parkraumnutzer und der Kommune bleiben von der Entrichtung der Parkgebühren per Handy über sms&park unberührt.

7. Sollte aufgrund einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des Services die Entrichtung der Parkgebühr per Handy nicht möglich sein, so bleibt der Parkraumnutzer weiterhin zur Gebührenentrichtung verpflichtet. In diesem Falle ist auf alternative Bezahlmöglichkeiten wie etwa den Parkschein zurückzugreifen (vgl. 11. AusnahmeVO zur StVO). Gleiches gilt wenn der Parkraumnutzer keine Bestätigungs-SMS erhält; es kann dann nicht von einer erfolgreichen Entrichtung der Parkgebühr ausgegangen werden. Eine Haftung für die aus der Nichtentrichtung der Parkgebühr resultierenden Kosten wird seitens des Systembetreibers nicht übernommen.

8. Sollte trotz erfolgter Bezahlung per sms&park ein Verwarnungsgeld (Strafzettel) durch die kommunale Parküberwachung verhängt worden sein, kann der Systemnutzer gegen Vorlage der Bestätigungs-SMS den Nachweis der Gebührenentrichtung führen.

9. Die Behandlung der Daten des Parkraumnutzers erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Der Systembetreiber haftet nur im Falle schuldhafter Pflichtverletzungen die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt haben, oder im Falle vorsätzlich oder grobfahrlässig begangener Pflichtverletzungen. Insbesondere haftet der Systembetreiber nicht für die ständige Verfügbarkeit von sms&park bzw. für die Verfügbarkeit der Mobilfunknetze. Für nicht bzw. unvollständig übermittelte SMS-Inhalte wird ebenso keine Haftung übernommen.

11. Der Parkraumbenutzer erklärt sein Einverständnis, zusammen mit den von sms&park erhaltenen Mitteilungen (Bestätigungs-SMS, Erinnerungs-SMS) werbende Informationen zu erhalten.

12. Während der üblichen Parkzeiten steht die Servicerufnummer 09131 /  625 99 25 für Fragen zu sms&park zur Verfügung.

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